Emissionshandel ist rechtens und ab 2012 auch offiziell gültig
Sonntag, 16. Oktober 2011
| Verona
Konkret bedeutet dies, dass Airlines mit einem CO2-Ausstoß, der die maximal zugelassene Menge übersteigt, zahlen müssen. Dies besagt das Gutachten des Europäischen Gerichtshofs.
Vorallem Airlines aus Asien und den USA hatten sich gegen den Beschluss gewehrt, und zwar mit der Begründung, dass es nicht rechtens sein könne, dass der internationalen Flugverkehr in den europäischen Handel mit Emissionsrechten einbezogen wird. Der EuGh entschied jecoch dagegen, die Rechtslage sei durchaus gegeben heisst es in dem am vergangenen Donnerstag der Öffentlichkeit verkündeten Ergebnis.
Im Moment ist dies zwar nur ein Vorentscheid, doch das bindende Urteil wird in Kürze erwartet. Für 2012 bedeutet dies dann, dass Airlines für einen zu hohen Ausstoss an CO2 eine festgelegte Gebühr zahlen müssen.
(Quelle: airportzentrale.de)